Abschlagszahlungen
Je nach Größe und Umfang des Bauvorhabens veranschlagen wir zwischen einer und fünf Abschlagszahlungen. Diese werden in Ihrem individuellen Angebot auf Basis Ihres Bauvorhabens festgelegt.
Am Beispiel eines Daches könnten die Abschlagszahlungen wie folgt gestalten:
Die 1. Abschlagszahlung i. H. v. 30 % erfolgt nach Gerüststellung, Demontage und Entsorgung alter Dachziegel und ggf. alter Isolierung.
Die 2. Abschlagszahlung i. H. v. 40 % erfolgt nach Fertigstellung der Holz– und Isolierarbeiten, sowie der Lieferung der Ziegel.
Die 3. Abschlagszahlung i. H. v. 30 % erfolgt nach den Flaschnerarbeiten, sowie abgeschlossener Eindeckung des Daches.
Bei Zahlungsausfällen, -aussetzen oder Nichtbezahlen der oben genannten Abschlagszahlungen. behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten an Ihrem Bauvorhaben unverzüglich zu pausieren oder einzustellen.
Gewährleistungsanspruch
Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch gemäß VOB besteht nur zwischen dem Auftragnehmer (Firma AVA Objekt GmbH) und dem Auftraggeber. Bei Weiterverkauf der Immobilie an Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber Firma AVA Objekt GmbH für die ausgeführten Arbeiten.
Eine Haftung der Firma AVA Objekt GmbH für Schäden durch Dritte nach einem Verkauf der Immobilie wird hiermit ausgeschlossen.
Wir sind ein Dachdecker Meisterbetrieb. Weiterhin machen wir Fenster, Flaschnerarbeiten und kleinere dazugehörige Malerarbeiten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir komplette Fassaden, Vollwärmeschutz an unseren kompetente Malermeister weitergeben.
Unsere Garantie über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus gewähren wir des Weiteren nur, wenn der Rechnungsbetrag für unsere Leistungen vollständig beglichen ist.
Eigentumsvorbehalt
Solange die zu verarbeitende Ware nicht komplett bezahlt ist, bleibt diese Eigentum der A.V.A. Objekt GmbH, des Lieferanten oder Herstellers. Sollte es auf Kundenseite zu einem Zahlungsausfall kommen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten in vollem Umfang rückgängig zu machen, Material an Lieferanten und Hersteller zurückzugeben und Logistik- und Kosten für eine (gerichtliche) Einigung an den Kunden weiterzugeben.
Fahrt- und Transportkosten
Aufgrund der aktuellen Energiepreise behalten wir uns vor, Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
Stand 02. Februar 2023